BAföG für’s Abitur?

Wenn du dein Abitur nachholen willst, dann steht unter Umständen auch die Frage nach der Finanzierung im Raum. Unabhängig, ob du dein Abitur auf den ersten oder den zweiten Bildungsweg machst, kannst du BAföG beantragen. Damit deine Ausbildung förderungsfähig ist, musst du persönlich einige Voraussetzungen erfüllen, aber auch der Weg, über den du zum Abitur gehst, muss einigen Voraussetzungen erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Die erste Voraussetzung, um BAföG zu erhalten, ist die Staatsangehörigkeit. Deutsche sowie Ausländer mit Bleibeperspektive – einschließlich EU-Ausländer – können BAföG beantragen. Zudem musst du zeigen, dass du die Ausbildung auch abschließen willst. Das wird zunächst angenommen, nicht unüblich ist es aber, dass du im Laufe der Ausbildungszeit einen Nachweis über einen Fortschritt in der Ausbildung machen musst. Zudem gibt es eine Altersgrenze von 30 Jahren – wer älter ist, hat keinen Anspruch auf Förderung. Bei der Altersgrenze gibt es jedoch einige Ausnahmen. Für viele, die das Abitur nachholen, kommt eine dieser Ausnahmeregelungen in Betracht.

Abendgymnasium

Besuchst du ein Abendgymnasium, um dort dein Abitur nachzuholen, hast du gegebenenfalls Anspruch auf BAföG für die letzten drei Schulhalbjahre vor den Abiturprüfungen. Das ist dann der Fall, wenn du keine Verpflichtung für eine Berufstätigkeit mehr hast, weil die Ausbildung deine volle Arbeitskraft beansprucht. In der Zeit zuvor besteht für gewöhnlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das vorrangig vor BAföG gezahlt wird. Wenn du umgekehrt aufgrund des Alters keinen BAföG-Anspruch mehr hast, kannst du ALG II erhalten.

(Berufs-) Kolleg

Da ein Kolleg als Vollzeit-Schule ausgelegt ist, besteht der BAföG-Anspruch von Beginn an. Wie auch beim Abendgymnasium wird dieser elternunabhängig gewährt und als Vollzuschuss, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Absolvierst du einen Kolleg-Vorkurs, bist du für diese Zeit in der Regel nicht förderungsberechtigt. Wichtig ist die Grenze von 20 Stunden die Woche – nimmt die Schulzeit mindestens diesen Zeitraum ein, ist von einer Vollzeitausbildung auszugehen.

Berufsoberschule

Die Berufsoberschule wird genauso behandelt wie ein Kolleg, damit besteht eine Förderungsmöglichkeit nach BAföG. Wenn du eine Berufsoberschule I in Rheinland-Pfalz besuchst, gelten die Bedingungen der Fachoberschule.

Fachoberschule

Die Förderung durch BAföG beim Besuch einer Fachoberschule ist weniger eindeutig. Wenn du die Klasse 11 besuchst, kannst du gefördert werden, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und einen eigenen Haushalt mit Ehepartner, Lebenspartner oder Kind führst. Für die Klasse 12 gilt das gleiche, wenn du aus Klasse 11 darin versetzt wirst. Steigst du aufgrund einer vorherigen Berufsausbildung in die Klasse 12 ein, besteht allerdings ein Förderungsanspruch.

Für die Klasse 13 gelten ebenfalls die gleichen Bedingungen wie bei der Klasse 11, sofern der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Wird eine vorausgesetzt, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder ist die 13. Klasse Fachoberschule wie das zweite Jahr Berufsoberschule zu behandeln, dann besteht wieder eine Fördermöglichkeit nach BAföG. Hier musst du dich im Einzelfall genau erkundigen, was für dich möglich ist.

Gymnasiale Oberstufe

Wenn du dein Abitur am allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium machst (einschließlich der Oberstufe einer Gesamtschule), dann hast du nur dann Anspruch auf BAföG, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die elterliche Wohnung zu weit von der Schule entfernt ist oder du einen eigenen Haushalt mit Partner oder Kind führst.

Volkshochschule (VHS)

Die VHS bieten allenfalls Vorbereitungskurse für die Nichtschülerprüfung an. Struktur und Umfang dieser Kurse unterscheiden sich zwischen den VHS jedoch teils deutlich. Entspricht so ein Vorbereitungskurs weitgehend dem Unterricht beispielsweise eines Abendgymnasiums, könnte ein Antrag auf BAföG durchaus erfolgreich sein. Entscheidend ist hier die Gleichwertigkeit der Ausbildung zu einer förderungsfähigen Ausbildung. Ein Kriterium ist hier sicherlich auch die Inanspruchnahme der Arbeitskraft. Wenn du den VHS-Kurs als Vollzeit-Kurs besuchst, ist eine wichtige Voraussetzung der Förderungsfähigkeit erfüllt.

Privatschulen und Fernlehrgänge

Die gleiche Frage zur Förderungsfähigkeit eines VHS-Kurses ergibt sich auch bei den Vorbereitungskursen von privaten Bildungsträgern. Das betrifft Privatschulen als auch Fernlehrgangsanbieter. Ist die Ausbildung Vollzeit und inhaltlich gleichartig zu einer entsprechenden Ausbildung beispielsweise am Gymnasium, besteht durchaus eine Förderungsmöglichkeit.

Fernlehrgänge müssen zudem nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sein. Die Fernlehrgänge der bekannten Fernschulen ILS, SGD, FEB und HAF erfüllen alle diese Bedingung. Diese Anbieter geben auch nähere Informationen zur Förderungsmöglichkeit ihrer Fernlehrgänge. Handelt es sich um einen Vollzeit-Lehrgang, stehen die Chancen sehr gut, BAföG zu bekommen. Es gibt jedoch eine zeitliche Begrenzung auf zwölf Monate Förderungsdauer.

Dauer der Förderung

Für gewöhnlich wird BAföG so lange gezahlt, wie auch die Ausbildung dauert. Das gilt auch, falls du eine Klasse wiederholen musst. In den Ferien wird BAföG natürlich auch gezahlt. Gesonderte Regelungen gibt es beispielsweise beim Abendgymnasium und bei Fernlehrgängen. Beim Abendgymnasium können nur die letzten drei Schulhalbjahre gefördert werden und ein Fernlehrgang wird maximal zwölf Monate gefördert.

Höhe des BAföG

Die genaue Höhe des BAföG hängt von deiner genauen Situation ab und welche Schulform du besuchst. Das BAföG besteht aus einem Regelsatz sowie eventuell Zuschläge zu den Sozialversicherungen. Grundsätzlich gilt, dass mit vorheriger Berufsausbildung du Anspruch auf einen höheren Fördersatz hast. Den Antrag auf BAföG kannst du beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Anträge können auch online abgerufen werden.

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