Staatliche Förderungen für das Abitur
Förderungen für das im Zweiten Bildungsweg
Es gibt zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für das Abitur im Zweiten Bildungsweg. Doch viele trauen sich nicht, oder wissen nicht wo und wie Sie Förderungen beantragen können. Doch eine Förderung für die eigene Karriere zu erhalten, ist leicht als man vielleicht annehmen würde. Den gerade wenn man sich die monatlichen Kosten für das Abitur im Fernstudium sparen möchte, kann eine Förderung wie das Schüler BAföG hilfreich sein. Derzeit akzeptieren folgende Schulen Förderungen von Bund und Ländern.
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Das Schüler BAföG für’s Abi
Der Vorteil den das Schüler BAföG im Vergleich zum herkömmlichen BAföG hat, ist das es nicht zurückgezahlt werden muss. Zwar wird das Schüler BAföG nur für die letzten 12 Monate des Fernstudiums gewährt, doch wenn man den Lehrgang unterhalb der vorgeschriebenen Lehrgangsdauer absolviert, kann man so die Kosten für den Schulabschluss durch das Schüler BAföG auf ein Minimum reduzieren.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Schüler BAföG zu erhalten
- Sie dürfen nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen
- Sie dürfen das 30 Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Sie müssen bereits 6 Monate aktiv am Kurs teilgenommen haben.
Unterstützung vom Staat für das Abitur
Wer weniger als 20.000 € im Jahr verdient, der sollte sich den Prämiengutschein der Bundesregierung nicht entgehen lassen. Durch den Gutschein erhalten Sie 500 € für ihre Weiterbildung die Sie nicht zurückzahlen müsst.
Kindergeld bis du 25. Jahre alt bist
Auch für das Fernstudium erhalten junge Erwachsene bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres Kindergeld. Derzeit liegt der Betrag bei 185,00 € im Monat.
Steuerliche Vorteile im Fernstudium
Die Kosten für das Abitur im Fernstudium können als Sonderkosten von der Steuer vollständig absetzt werden.So zahlt der Staat den Löwenanteil ihrer Weiterbildung und Sie können sich in Ruhe auf ihr Abitur konzentrieren. Tipp: Auch Reise und Übernachtungskosten die bei der Teilnahme an den praktischen Seminaren anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden.